Wir bestätigen Ihre Buchung per E-Mail.
Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der E-Mail ist eine Anzahlung von20% des Gesamtpreises fällig,
erst mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Wir behalten uns die Erhebung einer Kaution vor, diese wird gegebenfalls vor Abschluss einer Buchung vereinbart.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ein Storno der Buchung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und ist mit den folgenden Stornogebühren verbunden:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Anreisetag: 20% des Gesamtpreises (mind. jedoch 25,- Euro)
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Anreisetag: 50% des Gesamtpreises
Rücktritt weniger als 30 Tage vor Anreisetag: 80% des Gesamtpreises
Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes: 100% des Gesamtpreises
Die Buchung kann vom Vermieter aufgehoben werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von
ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen des Gastes werden erstattet.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig,
wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülbecken, Abflüsse und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine
Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist in der Wohnung sowie allen anderen Gebäudeteilen strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote wird eine Gebühr in Höhe von 500,- Euro für eine Grundreinigung der Wohnung (inklusive Reinigung aller Textilien wie Teppiche, Bett, Stuhl- und Sofabezüge, Kissen, Decken, Vorhänge, Raffrollos) erhoben,
die vom Mieter zu zahlen ist.
Eventuell verursachte Schäden an der Einrichtung, zum Beispiel durch Tierverbiss, müssen gesondert ersetzt werden.
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