Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung und Zahlung

Wir bestätigen Ihre Buchung per E-Mail.

Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der E-Mail ist eine Anzahlung von20% des Gesamtpreises fällig,

erst mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung verbindlich.

Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

Kaution

Wir behalten uns die Erhebung einer Kaution vor, diese wird gegebenfalls vor Abschluss einer Buchung vereinbart.

Stornobedingungen

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ein Storno der Buchung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und ist mit den folgenden Stornogebühren verbunden:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Anreisetag: 20% des Gesamtpreises (mind. jedoch 25,- Euro)
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Anreisetag: 50% des Gesamtpreises
Rücktritt weniger als 30 Tage vor Anreisetag: 80% des Gesamtpreises
Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes: 100% des Gesamtpreises

Aufhebung der Buchung wegen außergewöhlicher Umstände

Die Buchung kann vom Vermieter aufgehoben werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von
ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen des Gastes werden erstattet.

Kündigung durch den Vermieter

Der  Vermieter  kann  das  Vertragsverhältnis  vor  oder  nach  Beginn  der  Mietzeit  ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet  oder sich  ansonsten  in  einem  solchen  Maße  vertragswidrig  verhält,  dass  dem  Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der  Vermieter  von  dem  Mieter  Ersatz  der  bis  zur  Kündigung  entstandenen  Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

Für die schuldhafte Beschädigung  von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülbecken, Abflüsse und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles  Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.  Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Haustiere und Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Das Rauchen ist in der Wohnung sowie allen anderen Gebäudeteilen strengstens untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote wird eine Gebühr in Höhe von 500,- Euro für eine Grundreinigung der Wohnung (inklusive Reinigung aller Textilien wie Teppiche, Bett, Stuhl- und Sofabezüge, Kissen, Decken, Vorhänge, Raffrollos) erhoben,

die vom Mieter zu zahlen ist.

Eventuell verursachte Schäden an der Einrichtung, zum Beispiel durch Tierverbiss, müssen gesondert ersetzt werden.